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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1)   

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https://dejure.org/2000,1685
BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
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Einziehungsgrundstück in Spanien

§§ 73d, 73e StGB, Art. 1, 13, 15 EuGeldwäscheÜbK, Eigentum geht auf spanischen Staat über;

§ 53 Abs. 3 Nr. 1 a WaffG, Straflosigkeit des Besitzes von Munition;

§ 244 Abs. 3 StPO, Ablehnung eines Sachverständigengutachtens zur rauschgiftbedingten Schuldunfähigkeit wegen fehlender Anknüpfungstatsachen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der Teilaussage; Beweiswürdigung bei einer Teilaussage

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3 WaffG; § 244 Abs. 3 StPO; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73d StGB
    Tatsächliche Gewalt über Munition; Sachverständiger; Ungeeignetheit eines Beweismittels; Erweiterter Verfall (Auslandsgrundstücke)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Waffendelikt - Schußwaffe - Tatsächliche Gewalt - Munition - Beweisantrag - Sachverständiger - Gutachten - Schuldfähigkeit - Erweiterter Verfall - Ausland - Einziehungsverfahren - Mitgliedsstaat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 243 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 53

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall eines Grundstücks in Spanien; Ungeeignetheit eines Sachverständigenbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Schweigen des Beschuldigten als Schuldindiz?

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 483
  • NStZ 2000, 494
  • StV 1999, 598
  • StV 2000, 598
  • JR 2001, 79
  • JR 2001, 80
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann mit dieser Begründung abgelehnt werden, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH NStZ 1995, 97, 98; BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 436/93

    Einordnung eines Tatgeschehens nach seinem äußeren Erscheinungsbild - Änderung

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Die bloße Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die in der Wohnung des Angeklagten sichergestellte Munition wird von § 53 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a WaffG nicht erfaßt und ist - anders als etwa der hier nicht festgestellte Erwerb - auch sonst nicht unter Strafe gestellt (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Munition 1).
  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 70/98
    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann mit dieser Begründung abgelehnt werden, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH NStZ 1995, 97, 98; BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines

    Zwar hat das Landgericht die Dauer der Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB rechtsfehlerhaft auch auf ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten gestützt, der sich in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen hatte, "nicht seine konkrete Fahrweise, sondern vielmehr ein vage geschilderter pathologischer Zustand" sei unfallursächlich gewesen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2022 - 4 StR 192/22 Rn. 19; Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495, jew. mwN).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    Ein solche teilweise Einlassung im Sinne einer Mitwirkung an der Tataufklärung liegt aber nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich seine Täterschaft pauschal bestreitet (BGHSt 25, 365 ff.; 368; 38, 302, 307; NStZ 2000, 494 f.) oder sich nur zu einem von mehreren Tatvorwürfen äußert (BGHSt 32, 140; NStZ 2000, 494; Köln VRS 61, 361; Meyer-Goßner, a.a.O.).

    Entscheidend ist nämlich auch, ob es für einen Angeklagten offensichtlich ist, dass seine Einlassung zu dem einem Vorwurf auch für den Anderen von Bedeutung sein kann, mithin ob vorliegend nach den äußeren Umständen eine Einlassung des Angeklagten auch zu dem Trunkenheitsdelikt zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH Strafo 2002, 260 ff.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 19).

  • BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Das Schweigen bildet dann einen negativen Bestandteil seiner Aussage, die in ihrer Gesamtheit der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO unterliegt (vgl. BGH NStZ 2000, 494, 495 m. w. N.).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

    Macht ein Angeklagter - wie hier - von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, denn der Grundsatz, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, insoweit also ein Schweigerecht besteht, ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 13.10.2015 - 3 StR 344/15

    Keine Bewertung oder Prüfung der Gründe für das Aussageverhalten des Angeklagten

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschlüsse vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Dieser Satz enthält keine Wertung des Teilschweigens zum Nachteil des Angeklagten, so daß dahingestellt bleiben kann, ob trotz der Bereitschaft des Angeklagten, Fragen des Gerichts schriftlich zu beantworten, ein Teilschweigen vorliegt (vgl. dazu BGH StV 1994, 521, 524, insoweit in BGHSt 40, 211 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 494).
  • BGH, 11.06.2001 - 1 StR 111/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall bei ausländischen Konten

    Die Anordnung des Verfalls des Guthabens auf dem Konto bei einer luxemburgischen Bank begegnet auch unter dem Gesichtspunkt der Souveränität Luxemburgs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. auch Senat, NStZ 2000, 483).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Eine Teileinlassung in diesem Sinne ist allerdings dann nicht gegeben, wenn der Angeklagte seine Schuld lediglich grundsätzlich bestreitet (BGH, Beschluss vom 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (= NStZ 2000, 494)).
  • OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ss 756/00

    Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall,

    Denn ein Sachverständiger wäre vorliegend schon deshalb ungeeignet gewesen, weil die zur Erstattung des beantragten Sachverständigengutachtens erforderlichen Anknüpfungstatsachen nicht genannt und auch nicht erkennbar sind (siehe dazu zuletzt BGH StV 2000, 598).
  • OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03

    Anderer Geschehensablauf; Beweiswürdigung; Bruder; Bußgeldverfahren; Einlassung;

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99 - 2 ARs 249/99   

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https://dejure.org/2000,1667
BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99 - 2 ARs 249/99 (https://dejure.org/2000,1667)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2000 - 2 ARs 495/99 - 2 ARs 249/99 (https://dejure.org/2000,1667)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 2 ARs 495/99 - 2 ARs 249/99 (https://dejure.org/2000,1667)
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Untersuchung in Niedersachsen

§ 2 DNA-IFG, § 81g StPO, § 81f StPO, § 162 StPO, Entnahme von Körperzellen und DNA-Feststellung bilden zusammen eine Untersuchungshandlung, Zuständigkeit des Amtsgericht des Wohnsitzes des Betroffenen, auch wenn die Untersuchung an einem anderen Ort durchgeführt werden soll

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 81 g StPO; § 162 Abs. 1 StPO; § 2 DNA-IFG
    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren Untersuchung zur Feststellung des DNA - Identifizierungsmusters

  • lexetius.com

    StPO §§ 81g, 162 Abs. 1; DNA-IFG § 2

  • openjur.de

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - II 93/99
  • BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99 - 2 ARs 249/99

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 376
  • NJW 2000, 1204
  • NStZ 2000, 494 (Ls.)
  • StV 2000, 179
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.12.1999 - 2 ARs 487/99

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH für Entscheidung über Anordnung der

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99
    Dies gilt - wovon eine spätere Entscheidung des Bundesgerichtshofs ohne weiteres ausgeht (BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1999 - 2 ARs 487/99) - auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des DNA-IFG vom 2.Juni 1999 (BGBl. I S. 1242).
  • BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99

    Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe,

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99
    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits unter der Geltung des noch nicht novellierten DNA-IFG vom 7. September 1998 (BGBl. I S. 2646) entschieden; zur Begründung hat er sich die Ausführungen des Generalbundesanwalts zu Eigen gemacht, wonach die Entnahme von Körperzellen nur als Vorstufe einer molekulargenetischen Untersuchung zulässig ist und mit dieser zusammen eine einzige, auf die Gewinnung nur eines Erkenntnisses gerichtete Untersuchungshandlung darstellt (BGHR StPO § 81g Zuständigkeit 1 = StV 1999, 302).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01

    Molekulargenetische Untersuchung; Speichelprobe; DNA-Probe; Spurenvergleich;

    Für die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung der von dem Beschuldigten zur Verfügung gestellten Speichelprobe zum Zwecke des Spurenvergleichs (§ 81 e StPO) ist der Ermittlungsrichter desjenigen Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Körperzellenentnahme stattgefunden hat (im Anschluss an BGHSt 45, 376 ff.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und ihrer anschließenden molekulargenetischen Untersuchung zur Feststellung des DNA-Musters der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Entnahmeort zuständig; dies gilt auch dann, wenn die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts erfolgen soll (BGHSt 45, 376 ff.; BGH StV 99, 302f.; BGH Beschluss vom 25. Februar 2000, 2 ARs 24/00).

  • BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04

    Anordnung der DNA-Untersuchung von aufgefundenem Spurenmaterial (Zuständigkeit

    b) Für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und ihrer anschließenden molekulargenetischen Untersuchung zur Feststellung des DNA-Musters ist örtlich der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Entnahmeort zuständig; dies gilt auch dann, wenn die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts erfolgen soll (Senat NJW 2000, 1204; Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/2000 -).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02

    Keine "Vorratshaltung" richterlicher Beschlüsse gegen flüchtigen Beschuldigen

    In diesem Falle wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit, die erforderliche richterliche Maßnahme bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu beantragen, in dessen Bezirk die Entnahme der Körperzellen erfolgen soll (vgl. BGHSt 45, 376; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/00).".
  • BGH, 25.02.2000 - 2 ARs 24/00

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren

    Für deren Anordnung ist der Ermittlungsrichter desjenigen Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Entnahme stattfinden soll; dies gilt auch dann, wenn beantragt ist, die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts vorzunehmen (BGH, Beschluß vom 2. Februar 2000 - 2 ARs 495/99).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 AR 135/02

    Gerichtsstandsbestimmung - Antrag - Richterliche Anordnung - Richterlicher

    In diesem Falle wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit, die erforderliche richterliche Maßnahme bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu beantragen, in dessen Bezirk die Entnahme der Körperzellen erfolgen soll (vgl. BGHSt 45, 376; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/00).".
  • OLG Hamm, 10.05.2001 - 2 Ws 109/01

    Anordnung der DNA-Identitätsfeststellung, Zuständigkeit nach Rechtskraft

    Die Staatsanwaltschaft wird bei dem - nunmehr örtlich - zuständigen Ermittlungsrichter (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1204 = NStZ 2000, 494 Ls. ) einen neuen Antrag stellen müssen.
  • BGH, 25.02.2000 - 2 AR 13/00

    Örtliche Zuständigkeit - Gericht - Genetische Untersuchung - Landeskriminalamt -

    Für deren Anordnung ist der Ermittlungsrichter desjenigen Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Entnahme stattfinden soll; dies gilt auch dann, wenn beantragt ist, die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts vorzunehmen (BGH, Beschluß vom 2. Februar 2000 - 2 ARs 495/99).
  • LG Arnsberg, 29.08.2006 - 2 Qs 145/06

    Diebstahl im besonders schweren Fall; Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für

    § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO ist deshalb dann nicht anwendbar, wenn Entnahme- und Untersuchungsort in verschiedenen Amtsgerichtsbezirken liegen (BGH, BGHSt 45, 376).
  • KG, 19.11.2003 - 5 Ws 314/03

    Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung

    Eindeutig ist die örtliche Zuständigkeit nur beim Ermittlungsrichter geregelt (vgl. BGHSt 45, 376).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2938
BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99 (https://dejure.org/2000,2938)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2000 - 2 StR 460/99 (https://dejure.org/2000,2938)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 2 StR 460/99 (https://dejure.org/2000,2938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 494
  • StV 2001, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99
    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Beteiligungsverdacht nach den Gesamtumständen so nahe liegt, daß ohne eine für das Revisionsgericht überprüfbare Begründung der Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO nicht auszuschließen ist, daß das Tatgericht die Voraussetzungen des Eidesverbots verkannt hat (BGHSt 42, 86, 87).

    Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 42, 86, 87 im Anschluß an BGHSt 6, 372, 383 f; BGH LM § 68 a StPO Nr. 2; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1966 - 1 StR 358/66 -, vom 12. März 1969 - 4 StR 29/69 - und vom 29. April 1969 - 5 StR 140/69 -).

    Es ist vielmehr genau jener in der Rechtsprechung (BGHSt 42, 86, 87 m.w.N.) angeführte Fall gegeben, in dem das Revisionsgericht ohne eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des Vereidigungsverbots durch das Tatgericht und ohne Begründung für die Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO einen Verstoß gegen diese Vorschrift annehmen muß.

  • BGH, 29.04.1969 - 5 StR 140/69

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensverstoß

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99
    Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 42, 86, 87 im Anschluß an BGHSt 6, 372, 383 f; BGH LM § 68 a StPO Nr. 2; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1966 - 1 StR 358/66 -, vom 12. März 1969 - 4 StR 29/69 - und vom 29. April 1969 - 5 StR 140/69 -).
  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 358/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes -

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99
    Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 42, 86, 87 im Anschluß an BGHSt 6, 372, 383 f; BGH LM § 68 a StPO Nr. 2; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1966 - 1 StR 358/66 -, vom 12. März 1969 - 4 StR 29/69 - und vom 29. April 1969 - 5 StR 140/69 -).
  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 29/69

    Strafbarkeit wegen Mordes und Raubes - Voraussetzung der Bildung einer

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99
    Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 42, 86, 87 im Anschluß an BGHSt 6, 372, 383 f; BGH LM § 68 a StPO Nr. 2; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1966 - 1 StR 358/66 -, vom 12. März 1969 - 4 StR 29/69 - und vom 29. April 1969 - 5 StR 140/69 -).
  • OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Ergeben die Urteilsgründe allerdings tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass gegen den Zeugen ein Tat- oder Teilnahmeverdacht bestehen könnte, so ist es rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht die Frage des Vereidigungsverbots gar nicht geprüft hat (BGH NStZ 2000, 494; Dahs, in: Löwe/Rosenberg, a.a.O., § 60 Rdnr. 61 m. zahlr. w. Nachw.).

    Dabei begründet zwar der Umstand, dass weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe erkennen lassen, warum § 60 Nr. 2 StPO nicht angewandt worden ist, für sich genommen noch keinen Verfahrensfehler; denn gemäß § 64 StPO muss nur das Absehen von der Vereidigung begründet werden; Anordnung und Vornahme der Vereidigung bedürfen (als der gesetzliche Regelfall) einer Begründung dagegen grundsätzlich nicht (BGH NJW 1985, 638; BGH NStZ 2000, 494).

    In diesem Fall ist ohne eine für das Revisionsgericht überprüfbare Begründung der Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO daher regelmäßig auch nicht auszuschließen, dass das Tatgericht die Voraussetzungen des Eidesverbots verkannt hat (BGHSt 42, 86, [87]; BGH NStZ 2000, 494).

  • BGH, 19.07.2000 - 5 StR 258/00

    Vereidigungsverbot bei Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB; Begründetheit

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO anzusehen (BGHSt 42, 86, 87; BGH, Beschluß vom 17. Mai 2000 - 2 StR 460/99 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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